Nutzungsvereinbarung
für den Vereinsbus Titisee-Neustadt
zwischen der
Büche Gebäudereinigung GmbH, Gutachstr. 34 a, 79822 Titisee-Neustadt
(Leihgeber)
und
___________________________________________________________________
(Name des Vereins)
vertreten durch (nachfolgend als Leihnehmer bezeichnet)
_____________________________________________________(Name, Vorname)
____________________________________________________________(Adresse)
_____________________________________________________(Telefonnummer)
1. Überlassung und Verwendung/Allgemeines:
a) Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer folgendes Fahrzeug leihweise zur Verfügung: FR-BR 1078, EZ 28.02.2020, Ford Transit Trend, Diesel, Automatik
b) Der Gesamtwert des Fahrzeugs beträgt € 45.000,- zum Zeitpunkt der Übergabe
c) An dem Fahrzeug dürfen keine irreversiblen und technischen Veränderungen vorgenommen werden
d) Das Fahrzeug darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, noch vermietet oder verkauft werden.
e) Es bestehen für das Fahrzeug die folgenden Versicherungen: Vollkaskoversicherung mit € 1000,- Selbstbeteiligung und Teilkaskoversicherung mit € 500,- Selbstbeteiligung
f) Reservierungen für den Vereinsbus können per eMail über info@vereinsbus-tn.de oder www.vereinsbus-tn.de vorgenommen werden. Die Reservierung kann der Verein bzw. der im Leihvertrag angegebene Fahrer vornehmen. Auf der Homepage ist ein Verfügbarkeitskalender veröffentlicht.
g) Das Fahrzeug steht grundsätzlich zur Übergabe auf dem Hof der Büche Gebäudereinigung GmbH, dort kann es zu den üblichen Öffnungszeiten übergeben und zurückgebracht werden.
h) Das Fahrzeug wird mit handelsüblichem Dieselkraftstoff betankt und vollgetankt übergeben
i) Die Nutzung des Fahrzeugs wird auf Deutschland beschränkt, für eine Auslandsfahrt muss im Vorfeld eine Genehmigung vom Leihgeber eingeholt werden.
j) Zur Kontrolle der vorgenannten Regelung wurde in das Fahrzeug ein GPS Ortungssystem eingebaut. Der Leihnehmer bestätigt, dass er vom Leihgeber darüber informiert wurde, dass dieses System jederzeit aktiviert werden kann.
k) Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt
l) Der Bus ist für maximal 8 Personen + 1 Fahrer/in zugelassen.
m) Der/Die Fahrer/-in verpflichtet sich zur sorgfältigen Führung des im Bus befindlichen Fahrtenbuches (Handschuhfach). In diesem sind Datum, Fahrziel (Strecke), Fahrer/in, Km-Stand zu Beginn und Ende der Fahrt sowie der Zweck der Fahrt leserlich einzutragen und mit Unterschrift zu bestätigen.
n) Diese Nutzungsvereinbarung oder ggfs. eine Kopie davon ist während der Nutzungszeit im Fahrzeug mitzuführen.
2. Verantwortliche/r Fahrer/in
a) Verantwortlich für das Fahrzeug und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist der Fahrer des Fahrzeugs. In Anbetracht der Verantwortung für die Fahrzeuginsassen muss der/die Fahrer/in die Straßenverkehrsordnung (StVO) in besonderer Weise befolgen. Das Führen des Fahrzeuges unter Einflüssen, die die Fahrtüchtigkeit beinträchtigen können, ist strengstens untersagt (z. B. Drogen, Medikamente, Alkohol o.ä.) Das Rauchen im Bus ist verboten. Der Fahrer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass alle Insassen angegurtet sind. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, deren Körpergröße 150 cm unterschreiten, dürfen nur in zugelassenen Kindersitzen befördert werden.
b) Der nachfolgend namentlich zu benennende Fahrer/in muss Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) sein. Er/Sie muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und über mindestens 3 Jahre Fahrpraxis verfügen. Kopien der jeweiligen Führerscheine sind dem Leihgeber vorzulegen.
Fahrer 1 (Name, Adresse, Tel. Nr.)_____________________________________________
________________________________________________________________________
Fahrer 2 (Name, Adresse, Tel. Nr.)_____________________________________________
________________________________________________________________________
3. Zustand des Fahrzeugs
Der Verleiher übergibt das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicheren Zustand.
Das Fahrzeug hat:
kleine Lackschäden an den folgenden Stellen:
folgende Beschädigungen:
keinerlei Beschädigungen:
Sämtliche vorgenannten Beschädigungen beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit nicht.
4. Leihzeit
a) Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe des Fahrzeugs durch den Leihgeber am ____________, ____ Uhr und endet am ___________, _____ Uhr mit dem Wiedereintreffen des Fahrzeugs an einem vom Leihgeber bestimmten Ort.
b) Wird das Fahrzeug nicht zu dem unter 4a) genannten Zeitpunkt an den Leihgeber zurückgegeben, kann dem Leihnehmer der Gesamtwert des Fahrzeugs in Rechnung gestellt werden. Hierfür werden pro angefangenem Tag pauschal € 49,- in Rechnung gestellt.
5. Leihgebühr
Für den Verleih für das obengenannte Fahrzeug erhebt der Leihgeber für die Dauer der Leihzeit keine Leihgebühr.
6. Sorgfaltspflicht/Haftung bei Schäden
a) Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Fahrzeug. Sollte das Fahrzeug durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Fahrzeug durch Diebstahl verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
b) Jede Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs ist dem Leihgeber sofort schriftlich anzuzeigen.
c) Der Leihnehmer hat im Schadensfall bei einem Vollkaskoschaden eine Selbstbeteiligung von € 1.000,00 zu tragen, bei einem Teilkaskoschaden eine Selbstbeteiligung von € 500,-; diese ist sofort bei Fahrzeugabgabe im Schadensfall fällig. Sollte der Schaden geringer sein, wird der Restbetrag zurücküberwiesen.
d) Sollte ein Schaden nicht gemeldet werden, lassen wir uns offen, den Leihnehmer polizeilich anzuzeigen.
7. Verhalten bei Verkehrsunfällen, Haftung
a) Wird der Leiher währen der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls bzw. Schadenshergangs zu sorgen.
Der Leiher hat dem Verleiher ferner einen schriftlichen Unfallbericht gegebenenfalls mit Unfallskizze zu übergeben, der Leiher hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.
b) Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Keine Haftung des Leihers besteht, soweit der Verleiher für den entstandenen Schaden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kaskoversicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.
c) Der Leiher haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten dieses Vertrages während der Leihzeit zurückzuführen sind. Der Leiher haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Beifahrer oder sonstige Dritte, die durch ihn mit dem Fahrzeug in Berührung gekommen sind, verursacht worden sind.
d) Die Einhaltung der bestehenden Verordnung und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, während der Nutzung des Fahrzeugs sind ausschließlich Sache des Leihers. Er stellt den Verleiher von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen kostenfrei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen en Verleiher erheben.
e) Wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Leiher den Schaden zu vertreten hat, es sei denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat.
8. Rücktritt
Der Leihgeber ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Das Fahrzeug ist nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich zurückzugeben.
9. Rückgabe des Fahrzeugs
Nach jeder Fahrt ist das Fahrzeug gereinigt und vollgetankt zu seinem Standort zurück zu bringen. Falls der Bus verschmutzt zurückgebracht wird, werden die Reinigungskosten dem Leihnehmer auf Nachweiss in Rechnung gestellt. Schlüssel und Papiere sind umgehend auszuhändigen.
10. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so zu auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Leihgeber:
_______________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Leihnehmer:
_______________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
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